Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung in Unternehmen - Regierungsvorlage

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Regierungsvorlage 8. 6. 2022, 1510 BlgNR 27. GP
➜ zum Ministerialentwurf 182/ME NR 27. GP siehe ARD 6787/13/2022
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden sollen

Mit der vorliegenden Novelle ua des ASchG soll dem zunehmenden Mangel an Arbeitsmedizinern entgegengewirkt werden, der dazu führt, dass in manchen Arbeitsstätten eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventivdienstbetreuung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Es wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, Arbeitsmediziner durch den Einsatz von arbeitsmedizinischen Fachassistentinnen und -assistenten zu unterstützen, ohne qualitative Beeinträchtigung der Betreuung. Die Änderungen sollen mit 1. 7. 2022 in Kraft treten.

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Artikel-Nr.
ARD 6803/18/2022

23.06.2022
Heft 6803/2022