Mit Ausnahme der 5. Geldwäsche-RL1 gibt es derzeit weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine in Österreich anwendbare Definition, was unter sog "Crypto-Assets" - also Bitcoin & Co - zu verstehen ist. Dass es sich bei diesem Phänomen nicht um (staatliche) Währungen im herkömmlichen Sinn handelt, ist mittlerweile weitgehend anerkannt und detailliert untersucht worden.2 Der Versuch, die Frage zu beantworten, ob es sich bei Crypto-Assets um "Waren" handelt - eine Einstufung,3 die in verschiedenen Rechtsmaterien bedeutende Folgen hat -, ist hingegen bisher aufgrund fehlender Differenzierung nur einseitig erfolgt und wurde den Eigenheiten des kapitalmarktrechtlichen Warenbegriffs nicht gerecht.4
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