Scheidet eine Anlage aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses vor Ablauf ihrer geplanten Nutzungsdauer aus dem Betriebsvermögen aus, stellt sich die Frage nach der Vornahme von Sonderabschreibungen ergänzend zur laufenden Abschreibung. In Abhängigkeit von der Geltung des Maßgeblichkeitsprinzips bzw der angewandten Gewinnermittlungsart zeigen sich in sachlicher und zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Ergebnisse, die insb bei sonderbesteuerten Gebäuden eine detaillierte Analyse verlangen.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/725
04.11.2020
Heft 21/2020
Autor/in
Foto: Foto Elsner
Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).
Foto: AAU Neumüller
Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).
Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.