BGBl I 2022/162, ausgegeben am 27. 10. 2022
➜ zum Initiativantrag 2796/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6817/15/2022
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Mit Ablauf des 8. 7. 2022 endete die Sonderbetreuungszeit der Phase 6 (zur Sonderbetreuungszeit dieser Phase siehe ARD 6780/11/2022 und ARD 6791/3/2022). Nunmehr wurde beschlossen, dass bestimmte Fallgruppen ab September 2022 wieder einen Anspruch auf Inanspruchnahme von Sonderbetreuungszeit unter den im Gesetz näher geregelten Voraussetzungen haben (Sonderbetreuungszeit Phase 7).
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