Aus dem Alltag des Personalchefs

Sonderfreistellung für Schwangere mit Körperkontakt: Antworten auf die 7 wichtigsten Praxisfragen

Sarah Passegger (PVP-Redakteurin)

Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen. Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl der Gehaltsnebenkosten ersetzt.

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Artikel-Nr.
PVP 2021/27

27.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Sarah Passegger

Sarah Passegger ist akkreditierte Personalverrechnerin und Inhaberin von PVconsulting Passegger e.U. (www.pvconsulting.at). Sie ist Mitglied der Prüfungskommission für Personalverrechnung, Fachautorin und Vortragende für Personalverrechnung.