Thema - Arbeitsrecht

Sozialplan und Arbeitsstiftung

Dr. Andreas Gerhartl

Sozialpläne können in Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen enthalten sein und schaffen einen Ausgleich für Nachteile, die der Belegschaft durch Betriebsänderungen entstehen. Sozialpläne können einen mannigfachen Inhalt aufweisen und unter anderem die Einrichtung einer Arbeitsstiftung vorsehen. Die Teilnahme an einer derartigen Arbeitsstiftung ermöglicht einem Arbeitnehmer, der infolge der Betriebsänderung arbeitslos wird, einen längeren Bezug des Arbeitslosengeldes.

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Artikel-Nr.
ARD 6529/5/2016

22.12.2016
Heft 6529/2016
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.