Sollten Sie anhand einer Analyse (siehe RWP 2021/25) zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Sie eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründen, welche in einem anderen Land zu einer beschränkten Steuerpflicht führt, stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, welches Ergebnis in welchem Staat besteuert wird. Damit einher geht auch die buchhalterische Erfassung, damit die jeweiligen Ergebnisse einfach und ohne größeren Aufwand ermittelt werden können.
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Artikel-Nr.
RWP 2021/26
14.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
Foto: StS
Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.
Foto: Alexander Müller
Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.