Artikelrundschau / Sozialversicherung

Steiger, Beitragspflicht nach dem GSVG für Gewinnausschüttungen, taxlex 2022/133

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Der Autor informiert über das Thema der GSVG-Pflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs mit Stand März 2022. § 25 Abs 1 GSVG sieht vor, dass für die Bildung der Beitragsgrundlage die im jeweiligen Kalenderjahr auf einen Kalendermonat der Erwerbstätigkeit im Durchschnitt entfallenden Einkünfte aus einer oder mehrerer Erwerbstätigkeiten heranzuziehen sind. Dazu zählen auch Einkünfte eines als Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH. Die Abgabenbehörden des Bundes haben dem Versicherungsträger dazu Daten zu übermitteln. Zusätzlich sind Daten, die sich auf Ausschüttungen ab 2019 an Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Kapitalertragsteueranmeldung ergeben, zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von technischen Problemen hat die SVS die Daten der KESt-Anmeldungen zurück bis ins Jahr 2019 erst im Laufe des zweiten Halbjahrs 2021 erhalten und schreibt seitdem auch die Beiträge für Ausschüttungen von GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern im Rahmen der endgültigen Beitragsgrundlage vor. Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der SVS im Jänner 2022 an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder bereitet Steiger in fünf Beispielen diesen Themenkomplex auf.

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Artikel-Nr.
ARD 6815/19/2022

15.09.2022
Heft 6815/2022