Im Rahmen der geplanten Steuerreform werde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Begriff "begleitende Kontrolle" in die BAO aufgenommen werden. Damit werde ein Pilotprojekt der Finanzverwaltung ("Horizontal Monitoring") in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Die mit der gesetzlichen Umsetzung einhergehende Einführung eines Steuer-IKS könnte künftig auch für KMUs aus dem Blickwinkel der Tax Compliance bzw der Vermeidung finanzstrafrechtlicher Risiken relevant werden.
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