In aller Kürze

Steuerbegünstigung für Aushilfen ausgelaufen

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit Ende 2019 ist die befristet für die Jahre 2017 bis 2019 eingeführte Steuer- und Lohnnebenkostenbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG für Aushilfen, die neben einer vollversicherten Beschäftigung an maximal 18 Tagen im Jahr von einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt werden, ausgelaufen. Die sozialversicherungsrechtliche Begünstigung nach § 53a Abs 3b ASVG gilt noch bis Ende 2020.

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Artikel-Nr.
ARD 6682/3/2020

16.01.2020
Heft 6682/2020