Steuerrecht Aktuell

Steuererhebung bei Einkünften aus Kryptowährungen -

Dr. Mag. Anna-Maria Anderwald, LL.M. (Columbia)

Vor dem Hintergrund der mit 1. 1. 2023 in Kraft getretenen Kryptowährungsverordnung

Die Einkünfte aus Kryptowährungen wurden mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 in das Besteuerungssystem der Kapitaleinkünfte systematisch eingegliedert. Eines der Kernstücke der Reform ist der künftige Kapitalertragsteuerabzug: Ab dem Jahr 2024 ist bei inländischen Einkünften aus Kryptowährungen, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, verpflichtend ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. In allen übrigen Fällen gilt weiterhin die Veranlagungspflicht. Eine der größten Herausforderungen bei der Implementierung des künftigen KESt-Systems wird die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch die künftigen Abzugsverpflichteten sein. Die kürzlich in Kraft getretene Kryptowährungsverordnung bietet hierzu nähere Informationen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/49

08.02.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Anna-Maria Anderwald

Dr. Mag. Anna-Maria Anderwald, LL.M. (Columbia) studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (Mag. iur. 2014, Dr. iur. 2017), LL.M. an der Columbia Law School 2019. Nach einigen Jahren als Rechtsanwaltsanwärterin mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Finanzstrafrecht bei renommierten österreichischen Wirtschaftskanzleien und Qualifizierung zur österreichischen Anwältin Hertha-Firnberg Stipendiatin des FWF und post-doc Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.