Im 3. COVID-19-Gesetz wurde klargestellt, dass Zuschüsse aus dem Härtefallfonds steuerfrei sind. Mit diesen Zuschüssen sollen entgangene Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb ersetzt werden, damit die Lebenshaltungskosten der Unternehmer trotz hoher Umsatzeinbußen weiterhin gedeckt werden können. Dieser Beitrag beschreibt überblicksmäßig die Regelungen zum Härtefallfonds und geht auf steuerliche Rechtsfolgen ein.
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