Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat mit Abschluss des Austrittsabkommens die EU verlassen. Aufgrund des vereinbarten Übergangszeitraums habe der Austritt aus österr Sicht für die Steuerpflichtigen zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Es sei jedoch zu beachten, dass ab 1. 1. 2021 das Unionsrecht
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