Gesellschafts- und Steuerrecht

Steuerreformgesetz 2005 - Änderungen in der Regierungsvorlage betreffend Körperschaften

Werner Wiesner

Im Februar-Heft habe ich über den Versendungsentwurf des Steuerreformgesetzes 2005 berichtet. Im Folgenden soll auf Veränderungen in der nunmehr vorliegenden Regierungsvorlage eingegangen werden.

Es gibt keine Änderungen im Tarif. Die Übergangsregelung des § 26c Z. 2 KStG 1988 betreffend die Besteuerung bei Vorliegen eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres 2004/2005 ist insoweit geändert worden, als die Aufteilung in einen mit 34 % und einen mit 25 % zu besteuernden Einkommensteil nichts daran ändert, dass dieses Einkommen insgesamt im Veranlagungszeitraum 2005 zu erfassen ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/25

21.04.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.