Steuerrecht

„Steuerreformgesetz 2005“ - die Regierungsvorlage im Überblick

Dr. Oliver Herzog / Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Am 23. März 2004 hat der Ministerrat das „Steuerreformgesetz 2005“ (StRefG 2005) verabschiedet. Kernstück sind tarifliche Maßnahmen im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer, eine strukturelle Reformmaßnahme ist die Einführung einer neuen „Gruppenbesteuerung“ für Körperschaften anstelle des bisherigen Organschaftssystems. Daneben sind eine „Steueramnestie“ für die Jahre bis einschließlich 2001 und die Verkürzung der Verjährungsfristen vorgesehen. Der folgende Beitrag stellt das StRefG 2005 im Überblick dar.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/227

15.04.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Oliver Herzog

Dr. Oliver Herzog ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen.