Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird der besondere Steuersatz für Immobilienveräußerungen durch natürliche Personen von derzeit 25 % auf 30 % erhöht. Durch die Erhöhung des Steuersatzes werden auch die Verlustverwertungsmöglichkeiten adaptiert. Neben diesen Änderungen gibt es noch zahlreiche weitere ertragsteuerliche Neuerungen im Immobilienbereich, insbesondere in der Vermietung und Verpachtung, die im Beitrag näher dargestellt werden.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/542
01.07.2015
Heft 14/2015
Autor/in
Foto: Fotostudio Fayer
MMag. Dr. Jürgen Reinold ist Steuerberater und Geschäftsführer bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Strukturierung und steuerliche Optimierung von Immobilientransaktionen sowie die Beratung von Private Clients. Er ist Mitglied der Real Estate Service Line von WTS Global.
Foto: Foto Schuster
Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.