Mit dem StRefG 2020 und dem AbgÄG 2020 wurden ua Bestimmungen im EStG geändert bzw neu eingeführt. Die Änderungen im Einkommensteuerrecht bezögen sich schwerpunktmäßig auf die Umsetzung von Teilen der im Mai 2019 im Ministerrat beschlossenen Steuerreform 2020/23. Kernpunkte der Novellierungen im EStG seien die Anhebung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Pauschalierung für (Klein-)Unternehmer sowie die Ausweitung der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug.
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