Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Stiglbauer, Anm zu JBl 2017, 681

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Zu OGH 9 ObA 110/151, ARD 6478/6/2015: Der OGH hat entschieden, dass die Übermittlung eines Fotos eines unterfertigten Kündigungsschreibens über "WhatsApp" an den anderen Arbeitsvertragspartner, das im hier anwendbaren KV normierte Schriftformgebot für Kündigungen nicht erfüllt. Es fehle die nicht ohne Weiteres gegebene Möglichkeit des Ausdruckes.

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Artikel-Nr.
ARD 6574/19/2017

16.11.2017
Heft 6574/2017