Aktuelles: Zur Corona-Pandemie

"Stopp Corona"-App und flächendeckendes Screening

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

» Deskriptoren: Datenschutzrecht; Stopp Corona-App; Tracking-App; Screening

» Normen: VO (EU) 2016/679: Art 7, Art 9 Abs 2 lit a und lit i; DSG: § 10

Als Teil der COVID-19-Schutzmaßnahmen hat die datenschutzrechtliche Diskussion in Österreich schon sehr früh den Einsatz von Tracking-Apps in den Fokus genommen. Zum einen, weil bereits im März mit der "Stopp Corona"-App des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) ein funktionierendes elektronisches Kontakt-Tagebuch für Smartphones zur Verfügung stand, das - nach Eigendefinition1 - der Sensibilisierung und damit der möglichst weitgehenden Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung dienen sollte. Nach anfänglichen technischen, aber auch va datenschutzrechtlich zu beanstandenden Unzulänglichkeiten2 hat die interessierte Community, allen voran NGOs wie epicenter.works und NOYB, sowie die Bereitschaft des Verantwortlichen dazu geführt, dass die technischen und juristischen Bedenken ausgeräumt werden konnten. Inzwischen liegt ein umfassender Bericht über die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-Bericht) vom 12. Mai 2020 vor,3 der laufend aktualisiert wurde und den Dokumentationspflichten gem Art 5, 24 DSGVO sowie den Datensicherheitsanforderungen nach Art 32 DSGVO vollinhaltlich Rechnung trägt. Damit ist einmal mehr unter Beweis gestellt, was am Datenschutz interessierte Rechtsanwender leisten können. Es geht auch in der Krise beides: Daten- und Gesundheitsschutz.4

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Artikel-Nr.
jusIT 2020/32

25.06.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.