Insb im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein in der Praxis weitverbreitetes sowie im Großen und Ganzen durchaus bewährtes "Tool" zur Prozessvermeidung. In einer rezenten Entscheidung trifft der OGH dazu allerdings ohne Not eine Reihe apodiktischer Aussagen, die in bemerkenswertem Spannungsverhältnis zu seiner bisherigen Rechtsprechung stehen.
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Artikel-Nr.
RdW 2021/322
21.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Foto: Christoph Hofer
Dr. Mathias Görg, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei MGLP Rechtsanwälte in Wien. Von ihm stammt ua der 2020 bei LexisNexis erschienene „Kommentar zum UWG“. Zu seinen sonstigen Schwerpunkten zählen Immaterialgüterrecht, Kartellrecht und Infrastrukturrechte, speziell im Telekommunikationsbereich.
Foto: Christoph Hofer
Mag. Maximilian Dietl ist Rechtsanwaltsanwärter bei MGLP Rechtsanwälte und befasst sich in seiner Praxis insb auch mit lauterkeits-, immaterialgüter- und telekommunikationsrechtlichen Fragenstellungen.