Steuerrecht

StRefG 2009: Gewinnfreibetrag neu

Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Das StRefG 2009 sieht für die betrieblichen Einkünfte einen Gewinnfreibetrag (GFB) iHv 13 % vor. Dieser GFB tritt ab 2010 an die Stelle des bisherigen Freibetrages für investierte Gewinne (§ 10 EStG), die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) läuft parallel dazu aus. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen des GFB dar und beleuchtet diese näher.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/188

17.03.2009
Heft 3b/2009
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.