Arbeitsrecht

Strittige Fragen zu den internen Meldekanälen für Whistleblowing

Dr. Erika Kovács

Der Ministerialentwurf des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (im Folgenden: HSchG-Entwurf)1 verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern, ein internes Hinweisgebersystem für Rechtsverletzungen einzurichten. Der Beitrag thematisiert drei strittige Fragen hinsichtlich der internen Meldekanäle: Erstens, hat der interne Meldekanal Vorrang vor dem externen oder sind beide gleichrangig? Zweitens, inwiefern dürfen mehrere Unternehmen gemeinsame Meldekanäle einrichten oder den Meldekanal ausgliedern? Und drittens, sind anonyme Meldungen zulässig?

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Artikel-Nr.
RdW 2022/575

17.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Erika Kovács

Dr. Erika Kovács ist assoziierte Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien.