Gemeinnützige Organisationen könnten ihre Tätigkeiten oft nur durch Subventionen, Zuschüsse und Spenden erbringen und aufrechterhalten. Die Frage, ob für Aufwendungen, welche zur Erlangung von Subventionen oder Spenden getätigt wurden, ein Vorsteuerabzug zusteht, sei für solche Organisationen daher von enormer Bedeutung.
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