Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

SV-Verzugszinsen ab 2019

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2019 (unverändert) 3,38 %.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/571

20.12.2018
Heft 12/2018