In aller Kürze

SV-Verzugszinsen ab 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2020 (unverändert) 3,38 %.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6674/2/2019

14.11.2019
Heft 6674/2019