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SV-Verzugszinsen ab 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, sinken im Jahr 2025 auf 7,03 %.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/616

13.12.2024
Heft 12/2024