Die Autorin fasst die wesentlichen Diskussionsbeiträge zu einem Sachverhalt zusammen, welcher anlässlich der 13. SWI-Jahreskonferenz präsentiert wurde. Eine in Japan ansässige natürliche Person ist zu 100 % an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Nach dem bisher geltenden DBA seien Gewinne aus der Veräußerung solcher Anteile im Ansässigkeitsstaat der Körperschaft zu besteuern; das neue DBA sehe ein alleiniges Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Veräußerers vor.
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