Kurzböck informiert

Teilzeitbeschäftigung: Sonderzahlungsberechnung (inkl oder exkl Mehrarbeitszuschlag?) - eine Kollektivvertragsanalyse

Wilhelm Kurzböck

Leistet ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig Mehrarbeit, dann ist …

… diese regelmäßig geleistete Mehrarbeit bei der Sonderzahlungsberechnung zu berücksichtigen; … gemäß den konkreten Regeln des Kollektivvertrages (im Folgenden kurz: KV) zu beurteilen, ob der Teilzeitmehrarbeitszuschlag (im Normalfall: 25 % [oder ein gemäß KV-Regeln höherer oder niedrigerer Wert]) auch bei der Sonderzahlungsberechnung berücksichtigt werden muss. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verlangt nicht, dass der Teilzeitmehrarbeitszuschlag in die Sonderzahlungen "einzurechnen" ist.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
PVP 2013/80

23.12.2013
Heft 12/2013
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.