Ministerialentwurf 15. 7. 2022, 216/ME NR 27.
GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert werden soll (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II)
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der "kalten Progression" begegnet werden. Dabei sollen in § 33 Abs 1 EStG die anzupassenden Beträge definiert und in § 33a EStG die Wirkweise der Inflationsanpassung umschrieben werden:
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