Das Steuerreformgesetz 2015/2016 führte zu einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes bei Nächtigungen von 10 % auf 13 %. Nach massiven Protesten der Tourismusbranche wird dies nun wieder rückgängig gemacht.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes betrifft sowohl die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen als auch die Vermietung bzw Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Campingzwecke, wobei in beiden Fällen die damit verbundenen Nebenleistungen inbegriffen sind (zB Beheizung).
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Artikel-Nr.
RWP 2018/24
14.09.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.
Foto: privat
Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.