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Traxler/Bart, Die Pflichtversicherung des Baufortschrittsprüfers (§ 13 Abs 4 BTVG) im Rahmen des grundbücherlichen Sicherungsmodells (§ 9 BTVG): Umfang der Prüfpflicht des Treuhänders, wobl 2021, 180

Bearbeiterin: Mariana Ristic

Beim grundbücherlichen Sicherungsmodell hat der Treuhänder ua zu prüfen, ob der beigezogene Baufortschrittsprüfer über eine Pflichtversicherung gem § 13 Abs 4 BTVG verfügt. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Treuhänder dieser Prüfpflicht nachkommt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/166

08.10.2021
Heft 4/2021