Der Autor erörtert die Anfechtung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, insb die Betrauung eines Treuhänders zur Überwachung der Sanierungsplanerfüllung gem § 157i Abs 1 S 2 IO sowie Zulässigkeit und Grenzen einer "Nachtragsanfechtung" analog § 138 Abs 2 IO.
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