Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Trost, Anm zu DRdA 2017, 308

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu OGH 9 ObA 95/16k, ARD 6535/6/2017: Gewährt der Betriebsinhaber dem einzelnen Mitglied des Belegschaftsorgans den Zutritt zu den Betriebsräumlichkeiten nur nach rechtzeitiger vorheriger Bekanntgabe bei einer bestimmten Mitarbeiterin, liegt eine unzulässige Beschränkung der Mandatsausübung vor.

Die Autorin stimmt dem OGH im Ergebnis zu. Hausverbote (generelle und auch partielle) während des Verfahrens auf nachträgliche Zustimmung zur bereits ausgesprochenen Entlassung nach § 122 Abs 3 ArbVG werden idR dem Beschränkungsverbot gemäß § 115 Abs 3 ArbVG widersprechen. Ob eine Verletzung des Beschränkungsverbotes vorliegt, ist aber immer daran zu messen, in welchem Ausmaß das einzelne Betriebsratsmitglied tatsächlich zur Befugnisausübung berechtigt ist. Bei einer zu befürchtenden Gefährdung der Arbeitnehmer (oder des Arbeitgebers) durch ein Betriebsratsmitglied müsste diese nachgewiesen und die Position der Gefährdeten mit jener des in seiner Befugnisausübung beschränkten Betriebsratsmitgliedes abgewogen werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6570/20/2017

19.10.2017
Heft 6570/2017