Gesellschafts- und Steuerrecht

Überblick über das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019

Hon.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski, MBA / Dr. Carmen Walser LL.M, BSc ⋅ BMVRDJ

Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019), BGBl I 2019/63, wird eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechte-Richtlinie hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umgesetzt. Die Umsetzung anderer Richtlinienvorgaben erfolgte durch eine Novelle im Börsegesetz 2018, die im BGBl I 2019/64 zeitgleich kundgemacht wurde. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung enthält das AktRÄG 2019 auch einschneidende neue Regelungen zum Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, die ebenfalls kurz dargestellt werden sollen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/2

30.01.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Sonja Bydlinski

Univ.-Prof. (SFU) Dr. Sonja Bydlinski war über 20 Jahre lang Leiterin der für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz. Seit zwei Jahren unterrichtet sie dieses Rechtsgebiet an der Sigmund Freud PrivatUniversität.

Carmen Walser

Dr. Carmen Walser LL.M, BSc war während der österreichischen Ratspräsidentschaft in der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz tätig und an der Umsetzung der Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie beteiligt.