Unlängst wurde seitens der KSW die Empfehlung E 8 zum Fachgutachten KFS/BW 1 als Hilfestellung bei der Ermittlung des Liquidationswertes als Wertuntergrenze beschlossen. Daraus habe sich die Frage ergeben, in welchem Verhältnis der Liquidationswert gemäß Empfehlung und der Status zu Liquidationswerten zueinander stehen. Letzterer sei im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung von alltäglicher Relevanz.
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