Internationales Steuerrecht

Übernahme des BEPS-Betriebsstättenbegriffs in die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Am 24. November 2016 hat die OECD ein Multilaterales Abkommen1 veröffentlicht. Dieses Instrument soll dazu dienen, die im Rahmen des BEPS-Projekts vorgeschlagenen Anpassungen des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) zügig in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu übernehmen, ohne dass es langwieriger bilateraler Verhandlungen bedarf. Damit sollen die auf DBA-Recht wirkenden BEPS-Empfehlungen rasch und möglichst flächendeckend in das Abkommensrecht übernommen werden. Es handelt sich dabei um ein sehr komplexes Instrument, das den Staaten große Flexibilität einräumt, indem Vorbehalte angebracht und Optionen ausgewählt werden können. Die durch BEPS-Action 7 vorgeschlagenen Änderungen des Betriebsstättenbegriffs sind ein wesentlicher Bestandteil des MLI mit erheblichen Auswirkungen auf die österreichischen DBA.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/3

31.01.2017
Heft 1-2/2017
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.