Stand: 31. 10. 2017
Änderung – Inkrafttreten: 1. 7. 2018 bzw 1. 1. 2021 – Stand: BR-Beschluss 564/BNR (25. GP)Inhalt: Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen ab 2012; zwingender Anspruch von Arbeitern auf Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen aus wichtigen persönlichen Gründen
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