Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Übertragung einer "§ 6b EStG"-Rücklage auf eine ausländische EU-/EWR-Betriebsstätte

Udo Eversloh

Bei der Zuordnung eines Ersatzwirtschaftsguts zu einer anderen ausländischen EU-/EWR-Betriebsstätte hat das Steueränderungsgesetz 2015 ein neues Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Verteilung der Steuer über fünf Jahre in § 6b Abs 2a EStG eingeführt. Wie der BFH im Urteil vom 22. 6. 2017 - VI R 84/14 - entschieden hat, bestehen weder gegen die damit verbundene Steuerstundung noch gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren europarechtliche Bedenken.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/586

29.11.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.