Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Übertragung stiller Reserven bei bebauten Grundstücken

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt das bebaute Grundstück ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Der Beitrag geht aufgrund eines aktuellen Erkenntnisses des VwGH der Frage nach, wieweit diese Einheitlichkeit bei Übertragung stiller Reserven anzuwenden ist.

Ein Unternehmer erwirbt am 12. 3. 2003

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/30

22.04.2003
Heft 4/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.