Der Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/201 sehe im Bereich der Unternehmensbesteuerung - neben der Kleinunternehmerpauschalierung und der Umsetzung von Sonderregelungen für hybride Gestaltungen - auch eine Reihe von Anpassungen im Bereich des Umgründungssteuerrechts vor. Werner Wiesner habe das Umgründungssteuerrecht geprägt wie kein anderer und seine Nachfolgerinnen und Nachfolger im BMF hätten das große Glück, dass er nach wie vor mit seinem umfassenden Wissen unterstützend zur Verfügung stehe. Dabe habe er festgestellt, dass das Umgründungssteuerrecht eigentlich eine simple Sache gewe-
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