Im Rahmen der Liebhabereiverordnung wird geregelt, in welchen Fällen von Liebhaberei auszugehen ist. Im letzten Heft haben wir den ertragsteuerlichen Liebhabereibegriff erläutert. In diesem Artikel werden die umsatzsteuerlichen Grundsätze der Liebhaberei behandelt, wobei vordergründig auf Themenschwerpunkte eingegangen wird, die für Kapitalgesellschaften bei der Vermietung relevant sind.
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Artikel-Nr.
RWP 2018/10
29.03.2018
Heft 2/2018
Autor/in

Foto: StS
Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Foto: privat
Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.

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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.