In Reaktion auf die Entscheidung des EuGH im österr Fall CS und technoRent International GmbH habe der Gesetzgeber im AbgÄG 2022 eine Regelung zur Verzinsung im Bereich der Umsatzsteuer implementiert, die sowohl Überschüsse als
auch Zahllasten umfasse und daher hohe Komplexität aufweise.
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