Artikelrundschau September 2020 - Teil 2 / Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Umstieg ins neue Gehaltssystem - Frist für Umsetzung läuft mit 1. 12. 2021 aus (Daxkobler/Kalnein/Wasinger, SWK 25/2020, S. 1222)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Spätestens bis zum 1. 12. 2021 müsse der im KV-Handel verpflichtend vorgesehene Umstieg vom Gehaltssystem alt ins Gehaltssystem neu erfolgt sein. Da hierfür zahlreiche, administrativ aufwendige Schritte zu setzen seien, sei zu empfehlen, für den Prozess eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr zu kalkulieren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/794

19.11.2020
Heft 22/2020