Steuerrecht

Umweltrückstellungen ohne Behördenkenntnis?

Gunter Mayr

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass Umweltrückstellungen auch dann zulässig sind, wenn die Behörde von der Entsorgungspflicht keine Kenntnis hat; nach der Rechtsprechung genüge die gesetzliche Entsorgungspflicht. Entgegen dieser Meinung verlangt der VwGH, dass die Behörde von der Entsorgungspflicht bereits Kenntnis hat oder mit großer Wahrscheinlichkeit davon Kenntnis erhalten wird.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 574

15.09.1998
Heft 9/1998
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.