Steuerrecht

Unentgeltliche Geschäftsführung keine Nutzungseinlage

Werner Doralt

Klarstellung durch den VwGH?

In der Rechtsprechung des VwGH bisher nicht geklärt und in der Literatur umstritten ist die Frage, ob in der Körperschaftsteuer unentgeltliche Dienstleistungen als Nutzungseinlage anzusehen sind. Der VwGH hat zu dieser Frage unlängst zumindest mittelbar Stellung genommen. Danach ist im Bereich der Körperschaftsteuer eine Nutzungseinlage nicht anzunehmen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/526

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.