Artikelrundschau Mai 2018 / Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Unentgeltliche Mithilfe des Onkels beim Hausbau - keine Pflichtversicherung nach dem ASVG (Steiger, taxlex 5/2018, S. 161)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

In der Praxis komme es immer wieder vor, dass Angehörige bestimmte "Gefälligkeitsdienste" leisten. In der Praxis erfolge in solchen Fällen de facto nie eine Anmeldung bei der GKK. Das LVwG Niederösterreich (18. 10. 2017, LVwG-S-1639/001-2017) hat sich einen Fall angesehen, bei dem der Onkel unentgeltlich beim Hausbau ausgeholfen hat und nicht bei der GKK angemeldet wurde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/575

21.08.2018
Heft 13-14/2018