Eine Nutzungseinlage sei die Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Geld, Leistungen oder Gegenständen an die Körperschaft durch einen Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt. Das BFG kam zum Ergebnis, dass auf Ebene der Körperschaft weder ein Aktivum noch (fiktive) Betriebsausgaben angesetzt werden könnten und auf Ebene des Gesellschafters keine korrespondierenden (fiktiven) Einnahmen vorlägen.
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