In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2019 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):
Altersgruppe 0-3 Jahre: 208 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 267 €Altersgruppe 6-10 Jahre: 344 €Altersgruppe 10-15 Jahre: 392 €Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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