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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2020 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 212 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 272 €Altersgruppe 6-10 Jahre: 350 €Altersgruppe 10-15 Jahre: 399 €

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Artikel-Nr.
RdW 2019/453

25.09.2019
Heft 9/2019