Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2021

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2021 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 213 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 274 €Altersgruppe 6-10 Jahre: 352 €Altersgruppe 10-15 Jahre: 402 €

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Artikel-Nr.
RdW 2020/472

18.09.2020
Heft 9/2020