In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2021 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):
Altersgruppe 0-3 Jahre: 213 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 274 €Altersgruppe 6-10 Jahre: 352 €Altersgruppe 10-15 Jahre: 402 €Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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